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Banking & Prozesse
Gesamtbewertung3.0
03.05.2016 | 18:43 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
- Posteingang des Kunden erst nach telefonischer Nachfrage bestätigt, wozu gibt man seine Mail-Adresse an? - die zugesanden Unterlagen sind praktikabel, wie es weitergeht wird sich über die Dauer der Zahnbehandlung zeigen,
- Posteingang des Kunden erst nach telefonischer Nachfrage bestätigt, wozu gibt man seine Mail-Adresse an? - die zugesanden Unterlagen sind praktikabel, wie es weitergeht wird sich über die Dauer der Zahnbehandlung zeigen,
Würde Bank weiterempfehlen
Ja