Keine Gesundheitsprüfung heißt bei ERGO: Gesundheitsprüfung sobald Leistung fällig wird.
Weil dann ein Behandlungsbedarf möglicherweise schon vorher absehbar (aber nicht akut notwendig) war, wird die Erstattung verweigert, wenn die Behandlung später doch angegangen wird.
Keine Gesundheitsprüfung heißt bei ERGO: Gesundheitsprüfung sobald Leistung fällig wird.
Weil dann ein Behandlungsbedarf möglicherweise schon vorher absehbar (aber nicht akut notwendig) war, wird die Erstattung verweigert, wenn die Behandlung später doch angegangen wird.