zufrieden mit der Erstattung für besondere Ausführung bei Brillengläsern
weniger zufrieden mit der Nichterstattung vom Arzt verordneter Augentropfen, da diese nicht als zugelassenes Arzneimittel eingestuft sind. Der Augenarzt hat sie jedoch aus einem medizinischen Grund verordnet.
zufrieden mit der Erstattung für besondere Ausführung bei Brillengläsern
weniger zufrieden mit der Nichterstattung vom Arzt verordneter Augentropfen, da diese nicht als zugelassenes Arzneimittel eingestuft sind. Der Augenarzt hat sie jedoch aus einem medizinischen Grund verordnet.