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Gesamtbewertung4.0
30.06.2017 | 10:24 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Hervorragend ist die papierlose Korrespondenz vor allem bei der Leistungsabrechnung. Hin und wieder ist die Sachbearbeitung der Leistungsabrechnungen kritikbedürftig, je nach Sachbearbeiter. Vor zwei drei Jahren hatten wir einen Sachbearbeiter, mit dem wir mehrfach Diskussionsbedarf hatte. Mit einer neuen Sachbearbeiterin hatten wir inzwischen nie Probleme, bis auf heute. Mit der Leistungsabrechung kam ein schriftlicher Hinweis auf das geltende Verzeichnis der erstattungsfähigen Heilmittel Logopädie. Gleichzeitig wurde ich auf der Leistungsabrechnung mit Erläuterungsziffer 093 hingewiesen, da0 ich "vor einiger Zeit informiert wurde über die Höhe, bis zu der die DKV für Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie und/oder Logopädie) anerkennen. Tätsächlich kam das geltende Leistungsverzeichnis gleichzeitig mit der teilweisen Ablehnung von logopädisch nach einem Schlaganfall erbrachten Hilfen, die zur Genesung erforderlich waren und noch sind. Die Abrechnung unserer Logopädin jedoch erfolgte nach dem Leistungsabrechnungskatalog, der noch 2016 gültig war. Änderungen wurden mir nicht mitgeteilt; die Differenz zwischen Soll und Ist beträgt ca. ***?!. Nach über 40-jähriger Einzahlzeit in die Krankenversicherung emfinde ich die maschinelle Abfertigung beschämend und als Journalist veröffentlichgungswert.
Hervorragend ist die papierlose Korrespondenz vor allem bei der Leistungsabrechnung. Hin und wieder ist die Sachbearbeitung der Leistungsabrechnungen kritikbedürftig, je nach Sachbearbeiter. Vor zwei drei Jahren hatten wir einen Sachbearbeiter, mit dem wir mehrfach Diskussionsbedarf hatte. Mit einer neuen Sachbearbeiterin hatten wir inzwischen nie Probleme, bis auf heute. Mit der Leistungsabrechung kam ein schriftlicher Hinweis auf das geltende Verzeichnis der erstattungsfähigen Heilmittel Logopädie. Gleichzeitig wurde ich auf der Leistungsabrechnung mit Erläuterungsziffer 093 hingewiesen, da0 ich "vor einiger Zeit informiert wurde über die Höhe, bis zu der die DKV für Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie und/oder Logopädie) anerkennen. Tätsächlich kam das geltende Leistungsverzeichnis gleichzeitig mit der teilweisen Ablehnung von logopädisch nach einem Schlaganfall erbrachten Hilfen, die zur Genesung erforderlich waren und noch sind. Die Abrechnung unserer Logopädin jedoch erfolgte nach dem Leistungsabrechnungskatalog, der noch 2016 gültig war. Änderungen wurden mir nicht mitgeteilt; die Differenz zwischen Soll und Ist beträgt ca. ***?!. Nach über 40-jähriger Einzahlzeit in die Krankenversicherung emfinde ich die maschinelle Abfertigung beschämend und als Journalist veröffentlichgungswert.
Würde Bank weiterempfehlen
Ja