Die Bearbeitung von Leistungsabrechnungen und andere Servicebearbeitungen (z.B. Bescheinigungen) liegen immer im von der dkv vorgenommenen Zeitfenster, z.T. sogar früher. Bis dato keine Amläße für Diskussionen über nicht erstattete Leistungen.
Bin voll auf zu frieden
Die Bearbeitung von Leistungsabrechnungen und andere Servicebearbeitungen (z.B. Bescheinigungen) liegen immer im von der dkv vorgenommenen Zeitfenster, z.T. sogar früher. Bis dato keine Amläße für Diskussionen über nicht erstattete Leistungen.
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