Um jede Erstattung muß gestritten werden. Ob zb.
zahnärzliche Leistungen, verordnete Rezepte, Brillenersatz. Alle versicherten versprochenen Leistungen erfolgen niemals so, wie in der Werbung versprochen. Wenn ein Versicherungsfall eingereicht ist, wird erstmal gekürzt.
Um jede Erstattung muß gestritten werden. Ob zb.
zahnärzliche Leistungen, verordnete Rezepte, Brillenersatz. Alle versicherten versprochenen Leistungen erfolgen niemals so, wie in der Werbung versprochen. Wenn ein Versicherungsfall eingereicht ist, wird erstmal gekürzt.