In der Leistungsabrechnung (Zahn) wird nicht konkret dargestellt, was nicht oder nur teilw. erstattungsfähig ist. Nur ein allgemeiner Auszug aus den AVB. Ein Bezug auf die zahnärztliche Rechnung würde dabei mehr Transparenz zu der Entscheidung und weniger Nachfragen bzw. Unverständnis bringen. Der Slogan "Ich habe verstanden" wird dabei nicht umgesetzt.
In der Leistungsabrechnung (Zahn) wird nicht konkret dargestellt, was nicht oder nur teilw. erstattungsfähig ist. Nur ein allgemeiner Auszug aus den AVB. Ein Bezug auf die zahnärztliche Rechnung würde dabei mehr Transparenz zu der Entscheidung und weniger Nachfragen bzw. Unverständnis bringen. Der Slogan "Ich habe verstanden" wird dabei nicht umgesetzt.