| 11.11.2016 | 14:04 Uhr VerifiziertAusgleich geleisteter Zahlungen an Ärzte und für Leistungen der Gesundheitsinstitutionen erfolgen
generell vollständig und innerhalb von 2-3 Wochen;
das gilt auch für Zahlungen an Krankenhaus nach
stationärem Aufenthalt: Das ist gut! Es gab aber 2 - 3 Fälle, bei denen Leistungen nicht erstattet wurden (Beispiel: Ein vom Hautarzt verschriebenes Medikament könnte Phototoxizität hervorrufen: Deshalb wurde von ihm eine Salbe präventiv dagegen verschrieben, deren Zahlung verweigert wurde mit der Begründung, man zahle vertragsgemäß keine Kosmetka=Sonnenschutzmittel.
Jahrelange, teure Behandlung bei Schäden durch Phototoxizität würde aber erstattet. => Das will mir nicht einleuchten).
Den letzten Vertreterbesuch (nach vielen Wechseln) habe ich vor einigen Jahren gehabt; ich will zwar
grundsätzlich keine Änderung meiner Verträge oder
etwas "verkauft" haben, aber ab und zu eine Info/neutral-faire generelle Beratung wäre nicht schlecht Ausgleich geleisteter Zahlungen an Ärzte und für Leistungen der Gesundheitsinstitutionen erfolgen
generell vollständig und innerhalb von 2-3 Wochen;
das gilt auch für Zahlungen an Krankenhaus nach
stationärem Aufenthalt: Das ist gut! Es gab aber 2 - 3 Fälle, bei denen Leistungen nicht erstattet wurden (Beispiel: Ein vom Hautarzt verschriebenes Medikament könnte Phototoxizität hervorrufen: Deshalb wurde von ihm eine Salbe präventiv dagegen verschrieben, deren Zahlung verweigert wurde mit der Begründung, man zahle vertragsgemäß keine Kosmetka=Sonnenschutzmittel.
Jahrelange, teure Behandlung bei Schäden durch Phototoxizität würde aber erstattet. => Das will mir nicht einleuchten).
Den letzten Vertreterbesuch (nach vielen Wechseln) habe ich vor einigen Jahren gehabt; ich will zwar
grundsätzlich keine Änderung meiner Verträge oder
etwas "verkauft" haben, aber ab und zu eine Info/neutral-faire generelle Beratung wäre nicht schlecht Würde Bank weiterempfehlen Ja |




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