| 26.12.2019 | 17:04 Uhr Verifiziert1. Angebote zur Zahnersatzversorgung werden ohne Nennung von Einschränkungen oder detaillierten Hinweisen bestätigt - die spätere Erstattung erfolgt dann mit deutlichen Abzügen und entsprechenden Hinweisen - obwohl die Abrechnung exakt nach eingereichtem Heil- und Kostenplan erfolgte. Die Hinweise auf Einschränkungen sollten schon auf die eingereichten Kostenvoranschläge erfolgen!!!
2. Preissteigerungen eines PKV-Tarifs von deutlich über ***% innerhalb eines Kalenderjahres lassen die Frage aufkommen, das die Vertragsbetreuung optimierbar wäre!
3. Tarifänderungsvorschläge vom Versicherer, die ausschließlich den kompletten Wegfall von ehemals gewünschten, aber auch angebotenen Versicherungsleistungen zum Inhalt haben, zeugen nicht wirklich von kundenorientiertem Handeln. 1. Angebote zur Zahnersatzversorgung werden ohne Nennung von Einschränkungen oder detaillierten Hinweisen bestätigt - die spätere Erstattung erfolgt dann mit deutlichen Abzügen und entsprechenden Hinweisen - obwohl die Abrechnung exakt nach eingereichtem Heil- und Kostenplan erfolgte. Die Hinweise auf Einschränkungen sollten schon auf die eingereichten Kostenvoranschläge erfolgen!!!
2. Preissteigerungen eines PKV-Tarifs von deutlich über ***% innerhalb eines Kalenderjahres lassen die Frage aufkommen, das die Vertragsbetreuung optimierbar wäre!
3. Tarifänderungsvorschläge vom Versicherer, die ausschließlich den kompletten Wegfall von ehemals gewünschten, aber auch angebotenen Versicherungsleistungen zum Inhalt haben, zeugen nicht wirklich von kundenorientiertem Handeln. Würde Bank weiterempfehlen Nein |




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