Sie sollten eine Kündigung zur Kfz-Versicherung zusätzlich per E-Mail versenden.
Diese nur per Post (welche ohnehin nicht ankommt) oder per Flugpost (und die Taube wird unterwegs vom Jäger erschossen) dem Kunden zukommen bzw. nicht zukommen zu lassen --> ist ein absolutes No-Go. Wenn der Kunde von seinem "Glück" erst über das Landratsamt (Zulassungsstelle) erfährt; sprich über eine gebührenpflichtige Stilllegungsverfügung bzw. -androhung --> dann läuft etwas ganz schief im Hause AXA
Auf Nimmerwiedersehen und wir werden Sie auch sicherlich nicht weiterempfehlen!
Sie sollten eine Kündigung zur Kfz-Versicherung zusätzlich per E-Mail versenden.
Diese nur per Post (welche ohnehin nicht ankommt) oder per Flugpost (und die Taube wird unterwegs vom Jäger erschossen) dem Kunden zukommen bzw. nicht zukommen zu lassen --> ist ein absolutes No-Go. Wenn der Kunde von seinem "Glück" erst über das Landratsamt (Zulassungsstelle) erfährt; sprich über eine gebührenpflichtige Stilllegungsverfügung bzw. -androhung --> dann läuft etwas ganz schief im Hause AXA
Auf Nimmerwiedersehen und wir werden Sie auch sicherlich nicht weiterempfehlen!