Ich habe meine Kündigung zum 31.12.2024 formuliert. Aufgrund der hauptlaufzeit zum 13.05 sollte ich diese neu formulieren, anstatt diese einfach zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu hinterlegen. Finde ich arglistig, höchst fragwürdig und kundenunfreundlich. Ob das rechtmäßig ist wage ich auch zu bezweifeln.
Ich habe meine Kündigung zum 31.12.2024 formuliert. Aufgrund der hauptlaufzeit zum 13.05 sollte ich diese neu formulieren, anstatt diese einfach zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu hinterlegen. Finde ich arglistig, höchst fragwürdig und kundenunfreundlich. Ob das rechtmäßig ist wage ich auch zu bezweifeln.