Verbesserungswürdig wäre im Zusammenhang der letzten Leistungsabrechnung nur die Bearbeitungszeit. mehr als zwei Wochen sollte man nicht warten müssen.
Verbesserungswürdig wäre im Zusammenhang der letzten Leistungsabrechnung nur die Bearbeitungszeit. mehr als zwei Wochen sollte man nicht warten müssen.