Der Versicherungsnehmer wird theoretisch durch eine Filiale vor Ort betreut. Die Anforderung einer simplen Bescheinigung für die Rentenversicherung bei der Filiale ist jedoch nicht möglich. Statt dessen wird man an die Zentrale in Wiesbaden verwiesen und muss die telefonische Hotline mit den automatisierten Abfragen und mit den bekannten Wartezeiten bemühen, wo dann das Anliegen sehr zügig bearbeitet wurde. Wozu aber der Hinweis auf die Filialbetreuung?
Der Versicherungsnehmer wird theoretisch durch eine Filiale vor Ort betreut. Die Anforderung einer simplen Bescheinigung für die Rentenversicherung bei der Filiale ist jedoch nicht möglich. Statt dessen wird man an die Zentrale in Wiesbaden verwiesen und muss die telefonische Hotline mit den automatisierten Abfragen und mit den bekannten Wartezeiten bemühen, wo dann das Anliegen sehr zügig bearbeitet wurde. Wozu aber der Hinweis auf die Filialbetreuung?