Es handelt es sich zwar nur um einen geringen Ablehnungsbetrag, man kann jedoch nicht den
VN durch Nichterstattung dafür verantwortlich machen, wenn ein angeblich nicht notwendiger zusätzlicher Untersuchungsvorgang durchgeführt wurde. Der Arzt sollte eigentlich über die entsprechenden medizinischen Geräte verfügen, so dass der in Rechnung gestellte Betrag gerechtfertigt ist.
Es handelt es sich zwar nur um einen geringen Ablehnungsbetrag, man kann jedoch nicht den
VN durch Nichterstattung dafür verantwortlich machen, wenn ein angeblich nicht notwendiger zusätzlicher Untersuchungsvorgang durchgeführt wurde. Der Arzt sollte eigentlich über die entsprechenden medizinischen Geräte verfügen, so dass der in Rechnung gestellte Betrag gerechtfertigt ist.