Unfreundliche und zögerliche Bearbeitung. Ablehnung des Teilkaskoschaden, weil ein umfallender Baum aufgrund des Schnees (Schneesturm und Schneebruch) keinen Sturmschaden darstellt.
Unfreundliche und zögerliche Bearbeitung. Ablehnung des Teilkaskoschaden, weil ein umfallender Baum aufgrund des Schnees (Schneesturm und Schneebruch) keinen Sturmschaden darstellt.