Die Begründung für die Ablehnung war nachvollziehbar, jedoch die Aufteilung in mehrere Leistungsabrechnungen unverständlich. Die Abrechnungen sollten allgemein schneller erfolgen.
Die Begründung für die Ablehnung war nachvollziehbar, jedoch die Aufteilung in mehrere Leistungsabrechnungen unverständlich. Die Abrechnungen sollten allgemein schneller erfolgen.