Bei Bearbeitung von mehreren Leistungsanträgen in kurzer Zeit ist im Leistungsbescheid nicht erkennbar, ob eine Zusammenfassung der Anträge erfolgt, obwohl wahrscheinlich vorgenommen.
Bei Bearbeitung von mehreren Leistungsanträgen in kurzer Zeit ist im Leistungsbescheid nicht erkennbar, ob eine Zusammenfassung der Anträge erfolgt, obwohl wahrscheinlich vorgenommen.