Meine Krankenhausrechnungen wurden von der DBV/AXA mit den Krankenhäusern direkt mit *** abgerechnet. Ein Erstattungsantrag an die DBV war deshalb nicht mehr nötig.
Ich war mehr als 30 Jahre nebenberuflicher Vertrauensmann der DBV in***.
Meine Krankenhausrechnungen wurden von der DBV/AXA mit den Krankenhäusern direkt mit *** abgerechnet. Ein Erstattungsantrag an die DBV war deshalb nicht mehr nötig.
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