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Gesamtbewertung4.0
10.07.2024 | 18:32 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Seit die DBV zur AXA gehört, wird weniger erstattet als vorher: bis dahin wurden verschreibungspflichtige Medikamente erstattet. Jetzt wird Vitamin D, auch in einer verschreibungspflichtigen Höhe nur noch erstattet, wenn der Arzt einen Bericht schreibt. Weder der Vermerk auf dem Rezept, noch die Diagnose dass ein Vitamin D Mangel vorliegt reicht aus. Das erzeugt erneute Kosten, die dann wiederum eventuell von der Beihilfe nicht übernommen werden. Ja
Seit die DBV zur AXA gehört, wird weniger erstattet als vorher: bis dahin wurden verschreibungspflichtige Medikamente erstattet. Jetzt wird Vitamin D, auch in einer verschreibungspflichtigen Höhe nur noch erstattet, wenn der Arzt einen Bericht schreibt. Weder der Vermerk auf dem Rezept, noch die Diagnose dass ein Vitamin D Mangel vorliegt reicht aus. Das erzeugt erneute Kosten, die dann wiederum eventuell von der Beihilfe nicht übernommen werden. Ja
Würde Bank weiterempfehlen
Ja