Es kommt immer öfter vor, dass die Erstattung der Belege in mehreren Teilbeträgen erfolgt. Das ist sehr lästig für die Nachverfolgung, insbesondere, wenn*** der Kosten ohnehin von der Beihilfe getragen werden!
Es kommt immer öfter vor, dass die Erstattung der Belege in mehreren Teilbeträgen erfolgt. Das ist sehr lästig für die Nachverfolgung, insbesondere, wenn*** der Kosten ohnehin von der Beihilfe getragen werden!