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Gesamtbewertung1.0
24.06.2024 | 15:37 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Meine Tochter ist meine behandelnde Zahnärztin. Die DBV hat ***% meiner Krankheitskosten zu tragen. Über die Angehörigenklausel werden mir Zahnarztkosten von der DBV nicht erstattet. Die Beihilfe *** hat sich von dieser Praxis bereits vor länger Zeit verabschiedet. - Kulanz sieht also anders aus
Meine Tochter ist meine behandelnde Zahnärztin. Die DBV hat ***% meiner Krankheitskosten zu tragen. Über die Angehörigenklausel werden mir Zahnarztkosten von der DBV nicht erstattet. Die Beihilfe *** hat sich von dieser Praxis bereits vor länger Zeit verabschiedet. - Kulanz sieht also anders aus
Würde Bank weiterempfehlen
Nein