| 19.06.2024 | 12:28 Uhr VerifiziertDie Einreichung erfolgte am 08.05.2024 und die Leistungen wurden erst am 11.06.2024 erbracht.
Da es sich um einen Betrag handelte, der zu verschmerzen war, fiel dies nicht ins Gewicht.
Nunmehr wurde ein vierstelliger Betrag eingereicht, der bei nicht zeitnaher Leistungsabrechnung nur durch Überziehung des Kontos oder Rückgriff auf Erspartes abzuwickeln ist.
Ihre Entschuldigung, dass dies aufgrund von Personalmangel o.ä. zurückzuführen ist, geben sie
schon mehr als ein halbes Jahr an. Da meine Beiträge pünktlich eingezogen werden, erwarte ich von ihnen, dass sie Ihre Leistungen auch pünktlich leisten. Die Einreichung erfolgte am 08.05.2024 und die Leistungen wurden erst am 11.06.2024 erbracht.
Da es sich um einen Betrag handelte, der zu verschmerzen war, fiel dies nicht ins Gewicht.
Nunmehr wurde ein vierstelliger Betrag eingereicht, der bei nicht zeitnaher Leistungsabrechnung nur durch Überziehung des Kontos oder Rückgriff auf Erspartes abzuwickeln ist.
Ihre Entschuldigung, dass dies aufgrund von Personalmangel o.ä. zurückzuführen ist, geben sie
schon mehr als ein halbes Jahr an. Da meine Beiträge pünktlich eingezogen werden, erwarte ich von ihnen, dass sie Ihre Leistungen auch pünktlich leisten. Würde Bank weiterempfehlen Nein |




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