Kosten für lebenswichtige Untersuchungen mussten eingeklagt werden.
Kostenerstattungen werden teilweise nur nach telefonischer Aufforderung gezahlt,
teilweise bis zu 6 Wochen im Verzug.
Kosten für lebenswichtige Untersuchungen mussten eingeklagt werden.
Kostenerstattungen werden teilweise nur nach telefonischer Aufforderung gezahlt,
teilweise bis zu 6 Wochen im Verzug.