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Gesamtbewertung3.0
18.06.2024 | 11:26 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Seit 40 Jahren bin ich Mitglied bei der KV der AXA. So weit so gut. Was mir nicht gefällt, dass oftmals Leistungen gekürzt werden. Ärzte und medizinische Dienste rechnen ihre Leistungen entsprechend eines mit den Krankenkassen vereinbarten Leistungsverzeichnisses. Oftmals werden bei dem Patienten Leistungen durchgeführt, die die KV ablehnt. Der Patient bleibt auf seinem Geld sitzen. Der Patient ist Patient. Fertig. Er ist nicht der verinnerlichte Leistungskatalog, der alle möglichen Varianten der Behandlungen weiss. Dass es im Laufe der Zeit Kürzungen bei Leistungen gab und geben wird, kann man irgendwie noch akzeptieren. Dies muss aber doch im Leistungskatalog hinterlegt sein. Diese Art der Verweigerung durch die KV von durch den Patienten bezahlten Rechnungen, bedeutet das Aufbrechen des Leistungskatalogs durch die medizinischen Dienstleister. Das darf nicht auf dem Rücken des Patienten ausgetragen werden.
Seit 40 Jahren bin ich Mitglied bei der KV der AXA. So weit so gut. Was mir nicht gefällt, dass oftmals Leistungen gekürzt werden. Ärzte und medizinische Dienste rechnen ihre Leistungen entsprechend eines mit den Krankenkassen vereinbarten Leistungsverzeichnisses. Oftmals werden bei dem Patienten Leistungen durchgeführt, die die KV ablehnt. Der Patient bleibt auf seinem Geld sitzen. Der Patient ist Patient. Fertig. Er ist nicht der verinnerlichte Leistungskatalog, der alle möglichen Varianten der Behandlungen weiss. Dass es im Laufe der Zeit Kürzungen bei Leistungen gab und geben wird, kann man irgendwie noch akzeptieren. Dies muss aber doch im Leistungskatalog hinterlegt sein. Diese Art der Verweigerung durch die KV von durch den Patienten bezahlten Rechnungen, bedeutet das Aufbrechen des Leistungskatalogs durch die medizinischen Dienstleister. Das darf nicht auf dem Rücken des Patienten ausgetragen werden.
Würde Bank weiterempfehlen
Ja