Entgegen dem Vertragsinhalt werden Vorsorgeleistungen nicht erstattet. Weiterhin werden die Kosten für die "Pille" nicht übernommen, dabei zahlt dies jede gesetzl. KV.
Entgegen dem Vertragsinhalt werden Vorsorgeleistungen nicht erstattet. Weiterhin werden die Kosten für die "Pille" nicht übernommen, dabei zahlt dies jede gesetzl. KV.