| 11.06.2024 | 16:22 Uhr VerifiziertDie Leistungsabrechnung meiner Ehefrau wurde mit der Begründung gekürzt, daß sie das Primärarzt-Prinzip nicht eingehalten habe. Diese Bewertung ist sachlich falsch, die eingereichten Belege beweisen dieses eindeutig. Mein Anruf bei der Service- Abteilung ergab, daß wir in der Tat auch den Beleg der Kosten des Primärarztes mit eingereicht hatten, wurden aber belehrt, daß dieses nicht ausreicht. Der Arzt hätte ein offizielles Überweisungsformular ausstellen müssen, welches wir mit einzureichen hätten. Angeboten wurde, daß meine Ehefrau den Primärarzt erneut aufsuchen möge, um rückwirkend (für 2023) ein solches Überweisungsformular zu erhalten. Der Hausarzt vergibt auch für Privatpatienten keine Termine, die durchschnittliche Wartezeit beträgt bei einem Besuch 3 Stunden. Das lehne ich ab, da nachweislich das Prinzip eingehalten wurde. Ergo: keine vertragsgemäße Erstattung seitens der AXA. Die Leistungsabrechnung meiner Ehefrau wurde mit der Begründung gekürzt, daß sie das Primärarzt-Prinzip nicht eingehalten habe. Diese Bewertung ist sachlich falsch, die eingereichten Belege beweisen dieses eindeutig. Mein Anruf bei der Service- Abteilung ergab, daß wir in der Tat auch den Beleg der Kosten des Primärarztes mit eingereicht hatten, wurden aber belehrt, daß dieses nicht ausreicht. Der Arzt hätte ein offizielles Überweisungsformular ausstellen müssen, welches wir mit einzureichen hätten. Angeboten wurde, daß meine Ehefrau den Primärarzt erneut aufsuchen möge, um rückwirkend (für 2023) ein solches Überweisungsformular zu erhalten. Der Hausarzt vergibt auch für Privatpatienten keine Termine, die durchschnittliche Wartezeit beträgt bei einem Besuch 3 Stunden. Das lehne ich ab, da nachweislich das Prinzip eingehalten wurde. Ergo: keine vertragsgemäße Erstattung seitens der AXA. Würde Bank weiterempfehlen Nein |




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