Nach Auskunft sollte ich (Versicherungsnehmer) eine Sterbeurkunde meiner Mutter (versicherte Person) vorlegen, damit meine Kündigung vom Dezember 2023 wirksam wird. Der Abbuchung des Versicherungsbetrages von meinem Konto im Mai 2024 hatte ich widersprochen. Ich sehe mich nicht verpflichtet eine Sterbeurkunde für die fristgerechte Kündigung vorzulegen. Eine Rückerstattung für den Zeitraum ab Juli 2023 hatte ich nicht auch gefordert.
Diese Mitteilung übersende ich nur zur Klarstellung.
MfG
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Nach Auskunft sollte ich (Versicherungsnehmer) eine Sterbeurkunde meiner Mutter (versicherte Person) vorlegen, damit meine Kündigung vom Dezember 2023 wirksam wird. Der Abbuchung des Versicherungsbetrages von meinem Konto im Mai 2024 hatte ich widersprochen. Ich sehe mich nicht verpflichtet eine Sterbeurkunde für die fristgerechte Kündigung vorzulegen. Eine Rückerstattung für den Zeitraum ab Juli 2023 hatte ich nicht auch gefordert.
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