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Banking & Prozesse
Gesamtbewertung3.0
21.05.2024 | 23:09 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
In fast jeder Abrechnung werden mit z.T. nicht nachvollziehbaren Begründungen Rechnugsbeträge nicht anerkannt. Daraus kann geschlossen werden, dass den rechnungsstellenden Ärzten und Professoren unrechtmäßige Berechnungsstellung unterstellt werden. Letztlich bleibt man öfters auf Beträgen sitzen, welche die Rechnungssteller nochmals auf Nachfrage begründet haben. Hinzu kommt, dass die Wartezeiten bis zur Erstattung nicht immer im rechtlich geforderten Rahmen liegen.
In fast jeder Abrechnung werden mit z.T. nicht nachvollziehbaren Begründungen Rechnugsbeträge nicht anerkannt. Daraus kann geschlossen werden, dass den rechnungsstellenden Ärzten und Professoren unrechtmäßige Berechnungsstellung unterstellt werden. Letztlich bleibt man öfters auf Beträgen sitzen, welche die Rechnungssteller nochmals auf Nachfrage begründet haben. Hinzu kommt, dass die Wartezeiten bis zur Erstattung nicht immer im rechtlich geforderten Rahmen liegen.
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Ja