Die Leistung wurde unverzüglich abgerechnet, das war meine erste Einreichung seit ich in Pension bin und der Betrag wurde nicht komplett übernommen und von der Beihilfe habe ich noch keine Zahlung erhalten, sodass ich überprüfen könnte, ob die Leistung dann komplett bezahlt wurde, oder ob ich noch was zuzahlen muss.
Die Leistung wurde unverzüglich abgerechnet, das war meine erste Einreichung seit ich in Pension bin und der Betrag wurde nicht komplett übernommen und von der Beihilfe habe ich noch keine Zahlung erhalten, sodass ich überprüfen könnte, ob die Leistung dann komplett bezahlt wurde, oder ob ich noch was zuzahlen muss.