Lange Bearbeitungszeit. Aus heiterem Himmel werden plötzlich Sachkostenlisten angewendet. Man sollte vorher darauf hinweisen, dass man kürzt, wenn die Beträge nicht gesetzlich festgelegt sind und das man dazu ältere Listen anwendet. Zumal wenn es sich um keine „Luxusbehandlung“ handelt.
Lange Bearbeitungszeit. Aus heiterem Himmel werden plötzlich Sachkostenlisten angewendet. Man sollte vorher darauf hinweisen, dass man kürzt, wenn die Beträge nicht gesetzlich festgelegt sind und das man dazu ältere Listen anwendet. Zumal wenn es sich um keine „Luxusbehandlung“ handelt.