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Gesamtbewertung5.0
10.04.2024 | 14:21 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Bezogen auf bisherige Abrechnungen ist für mich erstaunlich, dass DBV bei Höchstsätzten für Heilmittel/-behandlungen denen von z. B. *** nachsteht.
Bezogen auf bisherige Abrechnungen ist für mich erstaunlich, dass DBV bei Höchstsätzten für Heilmittel/-behandlungen denen von z. B. *** nachsteht.
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Ja