Die Erstattung der eingereichten krankheitsbedingten Aufwendungen lässt in letzter Zeit sehr zu wünschen übrig und unterscheidet sich von der Beihilfe um großen Umfang.
Die Erstattung der eingereichten krankheitsbedingten Aufwendungen lässt in letzter Zeit sehr zu wünschen übrig und unterscheidet sich von der Beihilfe um großen Umfang.