| 10.05.2020 | 12:41 Uhr VerifiziertNachdem ich seit Erhalt meines Versicherungsscheines vom 02.06.2015 zur Zusatzpflegeversicherung keinerlei Informationen zu teils beträchtlichen Beitragsanhebungen, noch jährliche Bescheinigungen über meine Beiträge zur Vorlage beim Finanzamt, und ebenso keine Information zur Leistungsanpassung (Vertragsgrundlage 482 -> 483) im Rahmen der Umstellung der Pflegestufen 1-3 auf Pflegegrade (2-5) erhalten habe, hat es 4 Telefonate gebraucht, um die angeblich von der AXA jährlich versandten Unterlagen zu erhalten. Dabei war das Verhalten der Mitarbeiter teils von großem Unwissen geprägt. So erklärte eine Mitarbeiterin,dass ich in 2015 einen Vertrag zur Vertragsgrundlage 482 unterschrieben habe und
trotz Beitragserhöhung von ***% innerhalb von 30 Monaten keinen Anspruch auf Leistungsveränderung nach Vertragsgrundlage 483 hätte, die jedoch ursächlich für die enorme Erhöhung war. Ein anderer Mitarbeiter erklärte mir, die Kollegin habe wohl einen schlechten Tag gehabt. - Super!!!. Nachdem ich seit Erhalt meines Versicherungsscheines vom 02.06.2015 zur Zusatzpflegeversicherung keinerlei Informationen zu teils beträchtlichen Beitragsanhebungen, noch jährliche Bescheinigungen über meine Beiträge zur Vorlage beim Finanzamt, und ebenso keine Information zur Leistungsanpassung (Vertragsgrundlage 482 -> 483) im Rahmen der Umstellung der Pflegestufen 1-3 auf Pflegegrade (2-5) erhalten habe, hat es 4 Telefonate gebraucht, um die angeblich von der AXA jährlich versandten Unterlagen zu erhalten. Dabei war das Verhalten der Mitarbeiter teils von großem Unwissen geprägt. So erklärte eine Mitarbeiterin,dass ich in 2015 einen Vertrag zur Vertragsgrundlage 482 unterschrieben habe und
trotz Beitragserhöhung von ***% innerhalb von 30 Monaten keinen Anspruch auf Leistungsveränderung nach Vertragsgrundlage 483 hätte, die jedoch ursächlich für die enorme Erhöhung war. Ein anderer Mitarbeiter erklärte mir, die Kollegin habe wohl einen schlechten Tag gehabt. - Super!!!. Würde Bank weiterempfehlen Nein |




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