Wünsche nach Vertragskündigung werden nicht zeitnah bearbeitet. Bei Einschalten des *** Agenten werden zur Schadensbeareitung Vorleistungen verlangt, die später durch die Gutachterfirma als unnötig beschrieben werden. Die Bearbeitung eines Blitzschlags muss nicht deutlich über 12 Monate in Anspruch nehmen.
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