Beitragsrechnungsstellung wurde abgeändert ohne Mitteilung. Danach erfolgte eine Mahnung.
Erst nach telefonischer Rücksprache und schriftliche Beschwerde an die Geschäftsleitung wurde
der Fehler behoben. Ohne Mahnungsgebühren, aber ohne Entschuldigung.
Beitragsrechnungsstellung wurde abgeändert ohne Mitteilung. Danach erfolgte eine Mahnung.
Erst nach telefonischer Rücksprache und schriftliche Beschwerde an die Geschäftsleitung wurde
der Fehler behoben. Ohne Mahnungsgebühren, aber ohne Entschuldigung.