| 29.02.2020 | 11:14 Uhr VerifiziertDie Leistungsabrechnungen erfolgen meist in einem akzeptablen Zeitfenster. Die Darstellungen sind übersichtlich und korrekt. In einzelnen Fällen kam es zu Leistungsausschlüssen bei ärztlichen Leistungen oder Medikamenten. Leider wird in der Begründung meist die fachliche Kompetenz des Sachbearbeiters über die des behandelnden Arztes gesetzt. Erst nach einer ärztlichen Stellungnahme kommt es dann zur Bezahlung der strittigen Leistung. Dieser Vorgang ist für alle Seiten zeitaufwändig und vor allem für Arzt und Versicherungsnehmer ärgerlich. Insbesondere dann, wenn der strittige Betrag geringer ist, als der zusätzlich abgerechnete Arztbrief. Hier wünscht man sich etwas mehr Augenmaß und Kulanz, zumal es sich auch betriebswirtschaftlich für die DBV nicht rechnet. Die Leistungsabrechnungen erfolgen meist in einem akzeptablen Zeitfenster. Die Darstellungen sind übersichtlich und korrekt. In einzelnen Fällen kam es zu Leistungsausschlüssen bei ärztlichen Leistungen oder Medikamenten. Leider wird in der Begründung meist die fachliche Kompetenz des Sachbearbeiters über die des behandelnden Arztes gesetzt. Erst nach einer ärztlichen Stellungnahme kommt es dann zur Bezahlung der strittigen Leistung. Dieser Vorgang ist für alle Seiten zeitaufwändig und vor allem für Arzt und Versicherungsnehmer ärgerlich. Insbesondere dann, wenn der strittige Betrag geringer ist, als der zusätzlich abgerechnete Arztbrief. Hier wünscht man sich etwas mehr Augenmaß und Kulanz, zumal es sich auch betriebswirtschaftlich für die DBV nicht rechnet. Würde Bank weiterempfehlen Ja |




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