Ich bin seit vielen Jahren bei der DBV krankenversichert und habe nichts zu beanstanden. Ich bin beihilfeberechtigt. Nicht selten war die Abrechnung der DBV schneller erledigt als mein Antrag bei der Beihilfestelle. Also wie oben keine Beanstandungen.
Ich bin seit vielen Jahren bei der DBV krankenversichert und habe nichts zu beanstanden. Ich bin beihilfeberechtigt. Nicht selten war die Abrechnung der DBV schneller erledigt als mein Antrag bei der Beihilfestelle. Also wie oben keine Beanstandungen.