Es gibt immer wieder--auch bei kleinen Beträgen--Leistungseinschränkungen/Leistungsausschlüsse oder Unterschiede in der Einstufung von Sachverhalten nach der Gebührenordnung für Ärzte bei den behandelnden Ärzten und der DBV.
Das ist keine gute Basis für eine Empfehlung der DBV bei Freunden und Bekannten.
Auch im Vergleich zur Beihilfe Bund verhält sich die DBV recht "pingelig".
Es gibt immer wieder--auch bei kleinen Beträgen--Leistungseinschränkungen/Leistungsausschlüsse oder Unterschiede in der Einstufung von Sachverhalten nach der Gebührenordnung für Ärzte bei den behandelnden Ärzten und der DBV.
Das ist keine gute Basis für eine Empfehlung der DBV bei Freunden und Bekannten.
Auch im Vergleich zur Beihilfe Bund verhält sich die DBV recht "pingelig".