| 03.03.2020 | 17:35 Uhr VerifiziertNur eine Leistungsabrechnung kann für die Frage einer Weiterempfehlung nicht zugrunde gelegt werden. Es muss ein Resümee über mehrere Abrechnungen gezogen werden. Sonst wird das Bild definitiv verfälscht.
Sehr gut finde ich, die Bearbeitungszeit der Abrechnungsanträge. Innerhalb weniger Tage (im Regelfall weniger als fünf Tage) ist der Betrag meinem Konto gut geschrieben. Negativ ist, dass trotz nachträglicher Vorlage von entsprechenden Gerichtsentscheidungen bestimmte Posten aus Zahnarztrechnungen nicht erstattet werden und von Seiten der DBV mitgeteilt wird, dass sie sich nur an obergerichtliche Entscheidungen hält (quasi: was kümmert uns denn ein Amtsgericht). Nur eine Leistungsabrechnung kann für die Frage einer Weiterempfehlung nicht zugrunde gelegt werden. Es muss ein Resümee über mehrere Abrechnungen gezogen werden. Sonst wird das Bild definitiv verfälscht.
Sehr gut finde ich, die Bearbeitungszeit der Abrechnungsanträge. Innerhalb weniger Tage (im Regelfall weniger als fünf Tage) ist der Betrag meinem Konto gut geschrieben. Negativ ist, dass trotz nachträglicher Vorlage von entsprechenden Gerichtsentscheidungen bestimmte Posten aus Zahnarztrechnungen nicht erstattet werden und von Seiten der DBV mitgeteilt wird, dass sie sich nur an obergerichtliche Entscheidungen hält (quasi: was kümmert uns denn ein Amtsgericht). Würde Bank weiterempfehlen Ja |




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