| 05.03.2020 | 17:04 Uhr VerifiziertIm Großen und Ganzen habe ich keine Beanstandungen. Allerdings sind mir Ihre Mitteilungen im Sommer vergangenen Jahres (14.06., 05. und 19.07.2019) negativ aufgefallen und Ihre Entschei-dung diesbezüglich immer noch nicht verständlich - geschweige denn eindeutig dargelegt, warum
zwei Computertomographien von verschiedenen Körperpartien nicht erstattungsfähig sind. Ins-besondere deshalb, weil meine zuständige Beihilfestelle diese Leistungen anstandslos als berück-sichtigungsfähig anerkannt hat.
Darüber hinaus habe ich über meinen Account bei "Myaxa" viermal eine Leistungsbescheinigung
zur Vorlage beim Finanzamt erbeten - bislang jedoch keine Antwort erhalten. Im Großen und Ganzen habe ich keine Beanstandungen. Allerdings sind mir Ihre Mitteilungen im Sommer vergangenen Jahres (14.06., 05. und 19.07.2019) negativ aufgefallen und Ihre Entschei-dung diesbezüglich immer noch nicht verständlich - geschweige denn eindeutig dargelegt, warum
zwei Computertomographien von verschiedenen Körperpartien nicht erstattungsfähig sind. Ins-besondere deshalb, weil meine zuständige Beihilfestelle diese Leistungen anstandslos als berück-sichtigungsfähig anerkannt hat.
Darüber hinaus habe ich über meinen Account bei "Myaxa" viermal eine Leistungsbescheinigung
zur Vorlage beim Finanzamt erbeten - bislang jedoch keine Antwort erhalten. Würde Bank weiterempfehlen Ja |




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