Die Begründung bei einer Leistungsablehnung sollten besser dargestellt werden und nicht standardisiert werden. Auch wenn neue Arztgutachten vorgelegt werden bleibt es immer bei der ersten Ablehnung.
Die Begründung bei einer Leistungsablehnung sollten besser dargestellt werden und nicht standardisiert werden. Auch wenn neue Arztgutachten vorgelegt werden bleibt es immer bei der ersten Ablehnung.