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Banking & Prozesse
Gesamtbewertung3.0
09.03.2020 | 14:02 UhrVerifizierte Bewertung - powered by eKomiVerifiziert
Sehr geherte Damen und Herren, Anlass war die letzte Abrechnung vom 27.02.20 Zeichen der DBV *** - Anmerkung Nr. 4. Dabei ging es um die Abrechnung von sog. Sehhilfen - Brillengläsern. Der Erstattungsberag wurde dabei auf ***€ gekürtzt. Ergänzt wurde die Begründung mit dem Hinweis, dass bei vorliegen medizinischer Kriterien, die eine höherwertige Versorgung notwendig machen entsprechende ärtzliiche Nachweise ein/ nachgereicht werden können. Danach würde die Erstattung nochmals geprüft. Auf entsprechende Nachfrage beim Servicetelefon konnte mir keine Auskunft erteilt werden, welche Kriterien hier zur Anwendung kommen. Meine mündl. Anfrage werde der Fachabteilung weitergreicht. Ich bitte daher auf diesem Wege um schriftliche Beantwortung an meine Adresse.
Sehr geherte Damen und Herren, Anlass war die letzte Abrechnung vom 27.02.20 Zeichen der DBV *** - Anmerkung Nr. 4. Dabei ging es um die Abrechnung von sog. Sehhilfen - Brillengläsern. Der Erstattungsberag wurde dabei auf ***€ gekürtzt. Ergänzt wurde die Begründung mit dem Hinweis, dass bei vorliegen medizinischer Kriterien, die eine höherwertige Versorgung notwendig machen entsprechende ärtzliiche Nachweise ein/ nachgereicht werden können. Danach würde die Erstattung nochmals geprüft. Auf entsprechende Nachfrage beim Servicetelefon konnte mir keine Auskunft erteilt werden, welche Kriterien hier zur Anwendung kommen. Meine mündl. Anfrage werde der Fachabteilung weitergreicht. Ich bitte daher auf diesem Wege um schriftliche Beantwortung an meine Adresse.
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Ja