Nach dem Urteil des OLG Köln (9 U 138/19) zu Begründungen von Beitragserhöhungen der AXA-Krankenversicherung AG und dem Rechtsstreit über die Unabhängigkeit des AXA-Treuhänders bei Beitragserhöhungen kann ich die AXA-Krankenversicherung nicht weiterempfehlen.
Daran ändert auch die sehr schnelle Leistungsbearbeitung vom 27.02.2020 nichts
Nach dem Urteil des OLG Köln (9 U 138/19) zu Begründungen von Beitragserhöhungen der AXA-Krankenversicherung AG und dem Rechtsstreit über die Unabhängigkeit des AXA-Treuhänders bei Beitragserhöhungen kann ich die AXA-Krankenversicherung nicht weiterempfehlen.
Daran ändert auch die sehr schnelle Leistungsbearbeitung vom 27.02.2020 nichts