Die DBV sollte - wie andere private Krankenversicherungen - Ziffern, die vom Arzt in der Rechnung angegeben werden (z. B. Ziffer 34), nicht anzweifeln. Denn dadurch entsteht unnötiger Aufwand (Gespräch mit dem Arzt, Begründungsschreiben durch diesen, Schriftverkehr des Versicherten mit der DBV).
Die DBV sollte - wie andere private Krankenversicherungen - Ziffern, die vom Arzt in der Rechnung angegeben werden (z. B. Ziffer 34), nicht anzweifeln. Denn dadurch entsteht unnötiger Aufwand (Gespräch mit dem Arzt, Begründungsschreiben durch diesen, Schriftverkehr des Versicherten mit der DBV).