Immer wieder werden ärztliche Leistungen. erst auf "Nachbohren" erstattet, auch wenn der betreffende Arzt die Notwendigkeit seiner Untersuchung/Beratungsgespräch o. Ä. begründet hatte.
Immer wieder werden ärztliche Leistungen. erst auf "Nachbohren" erstattet, auch wenn der betreffende Arzt die Notwendigkeit seiner Untersuchung/Beratungsgespräch o. Ä. begründet hatte.