| 29.03.2020 | 10:16 Uhr VerifiziertBei meinem Versicherungsschutz sind Vorsorgeuntersuchungen gem. der gesetzlich eingeführten Programme ohne Anrechnung auf den Selbstbehalt zu 100% erstattungsfähig. Ich habe eine Koloskopie machen lassen. Zuerst wurde die gesamte Kostenübernahme abgelehnt mit dem Hinweis, dass diese Kosten nur erstattet werden, wenn der Arzt die Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren führt, was absoluter Unsinn ist. Darauf hin bin ich in Widerspruch gegangen, dann wurde ein Teilbetrag bezahlt, nach meinen erneuten Widerspruch wurde ein zweiter Teil des gleichen Arztes bezahlt, die dazu gehörige Blut- und Stuhluntersuchung wurde mit der gleichen Begründung (Naturheilverfahren) abgelehnt. Hier muss ich jetzt zum 3. Mal in Widerspruch gehen, dass nervt und ich glaube an Vorsatz, da sicher nicht alle Versicherten ihre Abrechnungen genau prüfen. Bei meinem Versicherungsschutz sind Vorsorgeuntersuchungen gem. der gesetzlich eingeführten Programme ohne Anrechnung auf den Selbstbehalt zu 100% erstattungsfähig. Ich habe eine Koloskopie machen lassen. Zuerst wurde die gesamte Kostenübernahme abgelehnt mit dem Hinweis, dass diese Kosten nur erstattet werden, wenn der Arzt die Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren führt, was absoluter Unsinn ist. Darauf hin bin ich in Widerspruch gegangen, dann wurde ein Teilbetrag bezahlt, nach meinen erneuten Widerspruch wurde ein zweiter Teil des gleichen Arztes bezahlt, die dazu gehörige Blut- und Stuhluntersuchung wurde mit der gleichen Begründung (Naturheilverfahren) abgelehnt. Hier muss ich jetzt zum 3. Mal in Widerspruch gehen, dass nervt und ich glaube an Vorsatz, da sicher nicht alle Versicherten ihre Abrechnungen genau prüfen. Würde Bank weiterempfehlen Nein |




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