Bisher keine Probleme mit der Bearbeitung der Erstattungsanträge gehabt. Da die Versicherung nur als Zusatzversicherung in Anspruch genommen wird ist die Beihilfe immer die vorgegebene Instanz.
Bisher keine Probleme mit der Bearbeitung der Erstattungsanträge gehabt. Da die Versicherung nur als Zusatzversicherung in Anspruch genommen wird ist die Beihilfe immer die vorgegebene Instanz.