Einen Frauenarztrechnung, die in der Vergangenheit immer als Vorsorgerechnung anerkannt wurde, wurde plötzlich als normale Arztrechnung behandelt und der Selbstbehalt gegengerechnet. In der Leistungsabrechnung erfolgt weder ein Hinweis noch eine Begründung, warum diese Rechnungen nun plötzlich nicht mehr als Vorsorgeaufwand akzeptiert wird. Da für das Jahr 2019 nur Rechnungen für Vorsorge eingereicht wurde und somit eine Beitragsrückerstattung möglich ist, beschleicht einem bei dieser Vorgehensweise ein ungutes Gefühl.
Einen Frauenarztrechnung, die in der Vergangenheit immer als Vorsorgerechnung anerkannt wurde, wurde plötzlich als normale Arztrechnung behandelt und der Selbstbehalt gegengerechnet. In der Leistungsabrechnung erfolgt weder ein Hinweis noch eine Begründung, warum diese Rechnungen nun plötzlich nicht mehr als Vorsorgeaufwand akzeptiert wird. Da für das Jahr 2019 nur Rechnungen für Vorsorge eingereicht wurde und somit eine Beitragsrückerstattung möglich ist, beschleicht einem bei dieser Vorgehensweise ein ungutes Gefühl.