| 12.11.2019 | 18:12 Uhr VerifiziertWiederholt wurden von Ärzten in deren Rechnungen angegebenen GÖA-Ziffern von der DBV nicht akzeptiert und Leistungskürzungen vorgenommen. Es ist für Versicherte nicht akzeptabel, dass strittige Auffassungen hinsichtlich der GÖA-Ziffern in langwierigen Verhandlungen zu ihren Lasten ausgetragen werden. Vielmehr können Versicherte erwarten, dass bei o. a. Diskrepanzen die DBV zur Klärung Kontakt zu entsprechenden Ärzten aufnimmt.
Die AXA-App kann nicht genutzt werden, da bei dem Kopiervorgang des des Zugangscods die letzte Ziffer nicht übertragen wird.
Die Bearbeitungsdauer von Anträgen ist dagegen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, angemessen. Wiederholt wurden von Ärzten in deren Rechnungen angegebenen GÖA-Ziffern von der DBV nicht akzeptiert und Leistungskürzungen vorgenommen. Es ist für Versicherte nicht akzeptabel, dass strittige Auffassungen hinsichtlich der GÖA-Ziffern in langwierigen Verhandlungen zu ihren Lasten ausgetragen werden. Vielmehr können Versicherte erwarten, dass bei o. a. Diskrepanzen die DBV zur Klärung Kontakt zu entsprechenden Ärzten aufnimmt.
Die AXA-App kann nicht genutzt werden, da bei dem Kopiervorgang des des Zugangscods die letzte Ziffer nicht übertragen wird.
Die Bearbeitungsdauer von Anträgen ist dagegen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, angemessen. Würde Bank weiterempfehlen Ja |




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