| 25.10.2019 | 06:51 Uhr VerifiziertMir wurde die Erstattung der Narkosekosten gänzlich verweigert, da die Behandlung durch einen Chefarzt erfolgt ist. Ich fühle mich überfordert, wenn ich vor einem Krankenhausaufenthalt, bzw. bei der stationären Aufnahme sämtliche AGB meiner Krankenversicherung präsent haben und diese dann auch noch mit den umfangreichen Inhalten der Aufnahmeformulare abgleichen muss. Das habe ich natürlich auch der Klinik mitgeteilt. Meine Kritik an der AXA besteht darin, dass ich nicht einmal den Erstattungsbetrag erhalte, den ich bei normaler Arztwahl erhalten hätte. Gilt hier nicht der Grundsatz, dass sich der Versicherer nicht am Fehler seines Versicherten bereichern darf? Jedenfalls erwarte ich zumindest die Erstattung des normalen Satzes. Mir wurde die Erstattung der Narkosekosten gänzlich verweigert, da die Behandlung durch einen Chefarzt erfolgt ist. Ich fühle mich überfordert, wenn ich vor einem Krankenhausaufenthalt, bzw. bei der stationären Aufnahme sämtliche AGB meiner Krankenversicherung präsent haben und diese dann auch noch mit den umfangreichen Inhalten der Aufnahmeformulare abgleichen muss. Das habe ich natürlich auch der Klinik mitgeteilt. Meine Kritik an der AXA besteht darin, dass ich nicht einmal den Erstattungsbetrag erhalte, den ich bei normaler Arztwahl erhalten hätte. Gilt hier nicht der Grundsatz, dass sich der Versicherer nicht am Fehler seines Versicherten bereichern darf? Jedenfalls erwarte ich zumindest die Erstattung des normalen Satzes. Würde Bank weiterempfehlen Nein |




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